PROZESSRECHT UND NATIONALE UND INTERNATIONALE SCHIEDSVERFAHREN

Wenn die Möglichkeiten, eine außergerichtliche Vereinbarung zu erreichen, erschöpft sind, plant unsere Kanzlei eine verfahrensrechtliche Strategie und vertritt nachher den Kunden vor allen staatlichen Rechtsordnungen direkt in Spanien und koordiniert die rechtlichen Maßnahmen, die gefördert werden müssen oder denen man gegenübertreten muss, im Ausland, in diesem Fall durch Korrespondenten über die wir in den meisten Ländern verfügen.

Eine weitere Tätigkeit besteht aus der Vollstreckung von im Ausland gefällte Urteile und Schiedssprüche in Spanien. Manchmal handelt es sich um die Vollstreckung von spanischen Urteilen im Ausland, was wir auf koordinierter Weise, durch unsere Korrespondenten in dem betreffenden Land, tun.

Die Anwälte, die unsere Firma bilden vertreten unsere Kunden als Kläger oder Beklagte in Ad-hoc und institutionellen Schiedsverfahren, vor spanischen und ausländischen Schiedsgerichten (CEA, TAB, ICAM, LCIA, CCI, etc.). Sie haben ebenfalls Berufungen gegen gefällte Schiedsprüche eingelegt.

Unsere Berufsethik verlangt von uns, den Kunden über die Zweckmäßigkeit der Einleitung eines Verfahrens, zu beraten. Wir verstehen, dass in vielen Fällen eine schlechte Vereinbarung besser als ein gutes Verfahren ist, angesichts der Langsamkeit, mit der die spanischen Gerichte leider handeln. Wir sehen auch wichtig den Kunden in Bezug auf die Erfolgsaussichten eines Prozesses zu beraten, mit der logischen Unsicherheit die eine Verlassung auf einen Dritten mit sich bringt: es ist von keinerlei Nuzten, ein positives Urteil oder Schiedsspruch zu haben, wenn diese nicht vollstreckt werden können.